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   LSG Schleswig-Holstein, 11.11.1999 - L 5 U 112/98   

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https://dejure.org/1999,16994
LSG Schleswig-Holstein, 11.11.1999 - L 5 U 112/98 (https://dejure.org/1999,16994)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.11.1999 - L 5 U 112/98 (https://dejure.org/1999,16994)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. November 1999 - L 5 U 112/98 (https://dejure.org/1999,16994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.11.1999 - L 5 U 112/98
    Deshalb entfällt grundsätzlich der Anspruch, wenn nicht zugunsten der Hinterbliebenen diese Vermutung entkräftet wird (BSGE 35, 272, 273).
  • LSG Niedersachsen, 26.05.1997 - L 6 U 336/96

    Leistungsausschluß bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO a.F.

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.11.1999 - L 5 U 112/98
    Zur Begründung hat sie im wesentlichen auf das übersandte Urteil des LSG Niedersachsen vom 26. Mai 1997 (L 6 U 336/96) hingewiesen.
  • LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Versorgungsehe (im umgekehrten Sinne) nur dann als widerlegt angesehen werden kann, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Hinterbliebenen durch die Eheschließung (sogar noch) verschlechtert (vgl. LSG Schleswig-Holstein vom 11. November 1999 -L 5 U 112/98).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06

    Witwerrente - Widerlegung der Versorgungsvermutung - lebensbedrohliche Erkrankung

    Die Versorgungsvermutung ist nicht erst dann widerlegt, wenn sich die finanzielle Situation des Witwers verschlechtert (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. November 1999, L 5 U 112/98).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2006 - L 1 R 99/06

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Dies indiziert eine eindeutige kausale Verknüpfung (vgl. SG Koblenz vom 18. September 2001 - S 2 U 393/00; LSG SH vom 11. November 1999 - L 5 U 112/98).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2007 - L 8 R 112/06

    Ausschluss von Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr

    Die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach Ausschöpfung des Amtsermittlungsgrundsatzes derjenige, der den Witwenrentenanspruch geltend macht, mithin trägt die Witwe die objektive Beweislast (Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Bd. 1, § 46 SGB VI RdNr. 46 ff., Schleswig - Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.1999 zum Az.: L 5 U 112/98, BSGE 35, 272 ff., SG Dortmund, Urteil vom 12.10.2005 zum Az.: S 34 RJ 219/04).
  • LSG Hessen, 13.12.2013 - L 5 R 129/13

    Widerlegung der gesetzlichen Vermutung im Zusammenhang mit einer sog.

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob die gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Versorgungsehe nur dann als widerlegt angesehen werden kann, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Hinterbliebenen durch die Eheschließung (sogar noch) verschlechtert (so LSG Schleswig-Holstein vom 11. November 1999 - L 5 U 112/98; in diesem Sinne auch SG Würzburg vom 15. September 2004 - S 8 RJ 697/02).
  • LSG Bayern, 28.10.2008 - L 6 R 634/07
    Dies gilt umsomehr, wenn - wie auch hier - nach langjährigem Zusammenleben kurz nach dem Auftreten eines lebensbedrohlichen Gesundheitszustandes mit Krankenhauspflichtigkeit geheiratet wird (vgl. LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 11. November 1999, Az. L 5 U 112/98, in juris).
  • SG Lübeck, 26.01.2006 - S 7 RA 320/03

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach Ausschöpfung des Amtsermittlungsgrundsatzes derjenige, der den Witwenrentenanspruch geltend macht, mithin trägt die Witwe die objektive Beweislast (Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Bd. I, § 46 SGB VI RdNr. 46 ff.; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.1999 zum Az.: L 5 U 112/98; BSGE 35, 272 ff.; SG Dortmund, Urteil vom 12.10.2005 zum Az.: S 34 RJ 219/04).
  • LSG Sachsen, 21.08.2006 - L 7 R 509/05

    Anspruch auf Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Versorgungsehe nicht angenommen werden kann, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Witwe hat sich durch Heirat verschlechtert hat (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. November 1999 - L 5 U 112/98 - JURIS-Dokument RdNr. 28 = Breithaupt 2000, 379 [381]; SG Ulm, Urteil vom 18. Juli 2005 - S 2 RJ 1130/04 - JURIS-Dokument RdNr. 19).
  • SG Dresden, 12.11.2019 - S 33 R 754/18

    SGB VI

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Versorgungsehe nicht angenommen werden kann, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Witwe durch Heirat verschlechtert hat (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.11.1999, Az. L 5 U 112/98; SG Ulm, Urteil vom 18.07.2005, Az. S 2 RJ 1130/04).
  • SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
    So ist anerkannt, dass eine Versorgungsehe nicht angenommen werden kann, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Witwe bzw. des Witwers durch Heirat verschlechtert hat (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 11.11.1999 - Az.: L 5 U 112/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2006 - L 10 RI 335/04
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